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Information der Öffentlichkeit gemäß § 8a Anh. V der 12. BImSchV

Betriebsbereich der unteren Klasse

 

  1. Wilhelm Layher GmbH & Co KG
    Werk 1
    Ochsenbacher Straße 56
    74363 Güglingen-Eibensbach

  2. Der Betriebsbereich im Werk 1 der Wilhelm Layher GmbH & Co KG in der Ochsenbacher Straße 56 in 74363 Güglingen-Eibensbach unterliegt den Vorschriften der 12. BImSchV (Störfallverordnung) für die „unteren Klassen“. Die Anlage wurde der zuständigen Behörde ordnungsgemäß nach § 7 Absatz 1 der Störfallverordnung angezeigt.

  3. Die Wilhelm Layher GmbH & Co KG betreibt am Standort Werk 1 zwei moderne, dem Stand der Technik entsprechende Feuerverzinkereien. Außerdem wird für den werksinternen Fuhrpark eine betriebseigene Tankstelle mit Otto- und Dieselkraftstoff betrieben.

  4. Die Einstufung als Betriebsbereich der unteren Klasse gemäß Störfallverordnung resultiert aus dem Betrieb von jeweils zwei Vorbehandlungsbädern und anfallenden Recyclingprodukten (Filterstaub, Zn-Asche) aus den beiden Feuerverzinkereien sowie aus dem Berechnungskoeffizienten über die Kraftstoffarten aus der Betriebstankstelle.
    Die störfallrelevanten Stoffe beziehen sich auf die Stoffliste des Anhangs I der 12. BImSchV Spalte 1 Nr. 1.3.1 und 1.3.2 bezüglich wassergefährdender Stoffe und Nr. 2.3.1 und 2.3.3 für Kraftstoffe aus Erdölerzeugnissen.
    Zur Verhinderung von Störfällen wurde, gemäß Anhang III der 12. BImSchV, ein Sicherheitskonzept mit Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellt. Dieses entspricht den gesetzlichen Vorgaben und wird in regelmäßigen Abständen vom Störfallbeauftragten der Firma Wilhelm Layher GmbH & Co KG überprüft. Durch die zuständige Aufsichtsbehörde erfolgen regelmäßige Inspektionen, bei denen sowohl das Sicherheitskonzept als auch die technischen Anlagen und Einrichtungen überprüft werden. Bei bestimmungsgemäßem Betrieb der Anlagen geht von den relevanten Stoffen keine Gefährdung aus.

  5. Im Falle eines Störfalls greifen umgehend die vorhandenen technischen Sicherheitseinrichtungen sowie der Alarm- und Gefahrenabwehrplan des Sicherheitskonzeptes. Falls die nähere Umgebung des Betriebsgeländes gegen jede Wahrscheinlichkeit von den Auswirkungen eines Störfalls betroffen sein sollte, werden die betroffenen Anlieger umgehend durch die Rettungskräfte über die gebotenen Verhaltensmaßnahmen informiert.

  6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 der Störfall-Verordnung durch die zuständige Aufsichtsbehörde erfolgte am 16.11.2022.
    Vor-Ort-Besichtigungen durch die zuständige Aufsichtsbehörde nach IE-Richtlinien erfolgen regelmäßig. Ausführliche Informationen zu Inspektionen, Vor-Ort-Besichtigung und zum entsprechenden Überwachungsplan nach § 17 (1) Störfall-Verordnung sowie weitere Informationen können auf der Internet-Seite der Landesanstalt für Umweltschutz (LUBW) eingesehen werden.

  7. Weitere Informationen, unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen, können nach Vereinbarung beim zuständigen Umweltschutzbeauftragten der Firma Wilhelm Layher GmbH & Co KG eingeholt werden.

    Wilhelm Layher GmbH & Co KG
    Ochsenbacher Straße 56
    74363 Güglingen-Eibensbach

    Ansprechpartner
    Hardy Kohlenberger
    Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter Technik/Umweltschutz
    +49 (0) 71 35 / 70-1 84
     stoerfallbeauftragter@layher.com